Das Berner Verwaltungsgericht berät am Donnerstag 30.10.2025 öffentlich über zwei Beschwerden gegen das berner Nothilferegime. Eine davon stammt von einer abgewiesenen Person aus dem Umfeld des Migrant Solidarity Network. Der Beschwerdeführer wehrt sich dagegen, dass die ORS Service AG und die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern die Anwesenheitspflicht im Nothilfecamp zu einer zwingenden Bedingung für den Anspruch auf Nothilfe gemacht haben (vgl. Artikel Hauptstadt für die zweite Beschwerde). Wir kritisieren: “Die freiheitsbeschränkende Anwesenheitspflicht ist unzulässig und missachtet das Legalitätsprinzip”.












