Seit einem Jahr behauptet das Staatssekretariat für Migration (SEM), Griechenland sei für geflüchtete Personen sicher. Dublin-Ausschaffungen nach Griechenland seien durchzuführen. Für einmal kam es anders als es das SEM wollte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines betroffenen Mannes gutgeheissen und seine Ausschaffung gestoppt. In seinem Entscheid betont das BVGer wiederholt die systematischen Mängel im griechischen Asylsystem. Die Gruppe #StopDublinGreece macht seit Monaten auf genau diese Mängel aufmerksam. Der Widerstand hat Erfolg.

Demo #StopDublinGreece in Bern, Mai 2025
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