Teilerfolg: Nach Protesten wird das Asylmoratorium gegen Sudanes*innen endlich aufgehoben

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Seit Februar weigert sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) Asylgesuche von Sudanes*innen zu behandeln. Dagegen protestierte der Verein sudanesische Asylsuchende in der Schweiz und das Migrant Solidarity Network. Nun liegt endlich ein Teilerfolg vor: Das Asylmoratorium wird aufgehoben. Das SEM steht nun in der Pflicht: Sudanesischen Asylsuchenden steht mindestens eine vorläufige Aufnahme zu (vgl. SFH).

«Das Ende des Moratoriums ist ein Erfolg», freut sich der Verein Sudanesische Asylsuchende in der Schweiz. Am 26. November war fast die Hälfte der schweizweit 180 sudanesischen Asylsuchenden nach Bern gereist, um sich vor dem Büro des verantwortlichen SP-Bundesrats Beat Jans Gehör zu verschaffen. Die bisherige Praxis des SEM kritisierte der Verein scharf: «Das Warten auf unbestimmte Zeit und in grosser Ungewissheit ist psychisch stark belastend und juristisch entrechtend».

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SEM: Im Zweifel gegen die Betroffenen

Seit der Vertreibung des syrischen Diktators am 8. Dezember ist die Lage in Syrien offen. In die Freude und Hoffnung über den Zerfall des diktatorischen Assad-Regimes mischen sich Befürchtungen, dass nun einfach ein anderes diktatorisches Regime an dessen Stelle treten könnte. Die türkische Regierung nutzt die Situation aus, um erneut die selbstverwalteten kurdischen Gebiete im Nord-Osten anzugreifen während Israels Armee Ziele im Süden bombardiert und Gebiete auf den Golanhöhen besetzt hat. Derweil entschliessen europäische Staaten – auch die Schweiz – die Asylgesuche von Personen aus Syrien bis auf weiteres nicht mehr zu behandeln.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erliess noch am Tag des Sturzes von Assad die entsprechende Weisung. Eine rasantes Tempo für eine Behörde, deren Bearbeitungsfristen auch für trivialste E-Mails in der Regel Wochen oder Monate dauern.

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Hinterhältiger Migrationsdienst: Deportation nach Sri Lanka innert 48 Stunden nach 16 Jahren in der Schweiz

Seit 16 Jahren lebt S. in der Schweiz. Am Dienstag 26. November 2024 wird er in den Räumen des Migrationsdienst festgenommen. 48 Stunden später wird S. mit Gewalt nach Sri Lanka abgeschoben. Der abgewiesene Geflüchtete wird unangekündigt aus seinem Leben gerissen. Verabschieden konnte er sich kaum von jemandem. 

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S. wurde nach 16 Jahren nach Sri Lanka abgeschoben

Menschlich verwerflich und juristisch umstritten. Die Festnahme von S. erfolgte in den Räumen des Berner Migrationsdienstes. S. musste dort erscheinen, um die wöchentliche Nothilfe abzuholen. Die Behörden nutzen somit gezielt einen Moment, in dem S. vulnerabel ist. Dies obwohl sein Recht auf Nothilfe durch Artikel 12 der Verfassung geschützt wäre. Dass S. während der Ausübung dieses Rechts festgenommen wird, zeugt nicht nur von der Skrupellosigkeit der Behörde, sondern wirft Fragen zur Rechtmässigkeit des Vorgehens auf. 

S. war nach 16 Jahren psychischer Belastung durch das Nothilferegime müde. Aufgrund gesundheitlicher Probleme benötigte S. eine engmaschige medizinische Begleitung. Dies war den kantonalen Behörden wie auch dem Staatssekretariat für Migration (SEM) bekannt. Doch wurden diese Umstände bei der Ausschaffung nicht berücksichtigt. 

Der Berner Migrationsdienstes missachtet das Menschenrecht auf Privat- und Familienleben. Artikel 8 der EMRK garantiert das jedem Menschen das Recht auf Privat- und Familienleben. Indem S. nach 16 Jahren keine Zeit gelassen wird, um sich von Freund*innen zu verabschieden oder seine Sachen zu packen, wird dieses Recht verletzt. S. wurde brutal, unmittelbar aus dem sozialen Umfeld entfernt. Aus Angst vor eine Sonderflug-Rückführung und der damit verbundenen psychischen und physischen Gewalt, akzeptierte S. eine Ausschaffung per Linienflug. S. wurde in Colombo am Flughafen noch festgehalten, bis er freigelasen wurde. Er hat seinen Freundeskreis nun kontaktiert und es geht im den Umständen entsprechend gut.

Die Vorgehensweise zeigt die oberste Priorität der Behörde: Deportation. Dieser Logik unterliegt das ganze Nothilferegime. Die Nothilfe ist für Behörden kein Recht, sondern ein Druckmittel, um Menschen zu zermürben und auszuschaffen.

Weitere Infos zu S.: Solidaritätsnetz Bern, 6.12.2024

Stellungnahme zur Ausschaffung vom Solidaritätsnetz Bern: Stellungnahme

Spenden für S. bei der Solibüxe

Artikel zu S. vom 22.06.2021 im Bund

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Protest in Bern: Asylmoratorium für Sudanes:innen beenden

Sudanesische Asylsuchende und solidarische Personen protestierten heute Mittag vor dem Büro des verantwortlichen SP-Bundesrat Beat Jans in Bern. Der Grund: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) weigert sich, die Asylgesuche von Sudanes:innen zu beantworten. Dies, obwohl im Sudan seit April 2023 ein brutaler Krieg mit verheerenden Folgen für die Bevölkerung ausgebrochen ist.

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Im Sudan herrscht Krieg. Das SEM schaut zu.

Stopp Asylmoratorium Sudan!

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Organisiert vom Verein sudanesische Asylsuchende in der Schweiz und Migrant Solidarity Network.

Im Sudan herrschen Krieg und Elend. Zehntausende Menschen sind getötet und Millionen vertrieben worden. Doch statt Betroffene in der Schweiz zu schützen, weigert sich das Staatssekretariat für Migration (SEM), die Asylgesuche von Menschen aus dem Sudan zu behandeln und hat ein Entscheidmoratorium verhängt. Wegen dieser Hinhaltetaktik müssen geflüchteten Sudanes*innen in der Schweiz jahrelang in Unsicherheit ausharren ohne die Möglichkeit, sich eine Existenz aufzubauen. Ein Skandal!

Das SEM behauptet, dass es die Behandlung der Asylgesuche stoppen könne, wenn die Lage «äusserst volatil und der weitere Verlauf eines Konflikts nicht absehbar» sei. Das Bundesverwaltungsgericht stützt diese Haltung. Wie viele Tote, wie viel Leid und wie viele zerstörte Existenzen braucht es noch, bis die Behörden und Richter*innen anerkennen, dass eine Rückkehr in den Sudan unmöglich ist?

Wir haben mehr als genug gewartet. Wir fordern:

  1. Die sofortige Aufhebung des Bearbeitungsstopps und die zügige Behandlung der Asylanträge von Sudanes*innen.
  2. Schutz und Sicherheit für Sudanes*innen in der Schweiz. Die Lage im Sudan ist katastrophal. Eine Rückkehr ist unmöglich.
  3. Perspektive und Zukunft für Sudanes*innen in der Schweiz. Existenzen aufbauen, anstatt Ausharren.

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Kindeswohl von abgewiesenen Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe schützen

Français ci-dessous///Die Eidgenössische Kommission für Migration (EKM) hat heute ihre Studie zu Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe präsentiert. Das Migrant Solidarity Network und 18 weitere Organisationen nehmen gemeinsam Stellung gegen den seit Jahren andauernden Verstoss gegen die Bundesverfassung und die UN-Kinderrechtskonvention. Um diese stossende direkte institutionelle Diskriminierung der betroffenen Kinder und Jugendlichen in der Nothilfe zu beenden, braucht es: (1) Stabile Aufenthaltsbewilligungen statt ständige Ausschaffungsgefahr; (2) Sozialhilfe statt Nothilfe; (3) Regelschule statt Segregation.

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Mahsa Amini vor 2 Jahren ermordet.

Am 16. September 2022 wurde Masha Amini in Gefangenschaft getötet. Immer noch ist das Mullah-Regime in Iran an der Macht. Immer noch werden Menschen inhaftiert, gefoltert, hingerichtet und ermordet.

Aber wir vergessen nicht. Deshalb gibt es zum Todestag von Masha Amini eine Kundgebung.

14. September 2024, 13.00 Uhr, Bahnhofplatz Bern

GERECHTIGKEIT FÜR JAMILA!

In der Nacht vom 23. auf den 24.04.2022 wurde Jamila, eine Frau geflüchtet aus Afghanistan, Mutter von fünf Kindern, in der Asylunterkunft in Büren an der Aare, Kanton Bern, von ihrem Ehemann erstochen. Obwohl die Unterkunfts-Verantwortlichen wussten, dass der Mann gegenüber Jamila und den Kindern gewalttätig war, hatten sie nichts unternommen, um sie zu schützen. Weiterhin musste sich die ganze Familie ein Zimmer teilen. Jamilia wurde nicht ernst genommen und ihr Leben wurde von den Behörden nicht geschützt.

Wir versammeln uns im Gedenken an Jamila und im Protest gegen die patriarchalen Gesellschaftsstrukturen und das rassistische Asylsystem, welche die Grundlagen für Jamilas Ermordung bilden.

Komm auch!

Teil der Tour gegen Feminizide
@offensiv_gegen_feminizide