Fünf Organisationen kritisieren die Haftbedingungen in Berner Regionalgefängnissen

Das Migrant Solidarity Network, Medina, augenauf Bern, die Demokratischen Jurist*innen Bern und humanrights.ch sind alarmiert über die Zustände in den Berner Regionalgefängnissen. Das Amt für Justizvollzug (AJV) trägt die Verantwortung, das Recht auf Leben von inhaftierten Personen genügend zu schützen. Ob dies aktuell gelingt, ist fragwürdig.  Am 19. Januar 2025 starb im Regionalgefängnis Burgdorf eine inhaftierte Person und am 5. Februar 2025 beging im Regionalgefängnis Bern eine inhaftierte Person Suizid. In einem gemeinsamen Brief wenden sich die Organisationen deshalb mit Fragen an das Amt für Justizvollzug (AJV). 

Stiller Protest vor dem Regionalgefängnis nachdem eine inhaftierte Person am 5. Februar 2025 an Suizid starb.
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Aufruf und Kundgebung #stopdublingreece: Dublin-Ausschaffungen nach Griechenland stoppen

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Am 14. März 2025 um 14:30 versammeln sich Betroffene und Verbündete vor dem SEM am Quellenweg 6 in Wabern zu einer Kundgebung.

Die gravierenden Mängel des griechischen Asylregimes sind gut dokumentiert. Deshalb verzichtete das Staatssekretariat für Migration (SEM) während rund zehn Jahren auf Dublin-Ausschaffung nach Griechenland. Obwohl sich diese Verhältnisse nicht substantiell verbessert haben, will das SEM neuerdings trotzdem Dublin-Ausschaffungen nach Griechenland durchführen lassen. 20 Organisationen (Stand 13. März) lehnen diese entrechtende Praxisverschärfung gemeinsam ab.

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8. März: Solidarität mit dem Kampf gegen das tödliche europäische Grenz-, Asyl- und Migrationsregime

Weltweit erstarken rechte Bewegungen, werden feministische Erfolge zurückgedrängt und Grenzen immer höher, länger und massiver gezogen. Umso wichtiger bleibt der Widerstand gegen das Patriarchat – heute und jeden Tag, hier und überall. Der feministische Widerstand hält nicht an Grenzen fest. Zwei Organisationen mit denen das MSN zusammen kämpft, haben sich heute in Bern mit Reden eingebracht.

Empathe und Einheit (Firoozeh Miyandaresfahani)
Sudanesische Asylsuchende in der Schweiz (Sara Mohammed Sulaiman)

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#stopdublingreece: Hintergründe zur Forderung

#stopdublingreece hat am 9. Februar in Bern einen Informationsanlass für Medien und Interessierte organisiert. Im schweizweiter Zusammenschluss #stopdublingreece organisieren sich über 40 geflüchteten Personen, denen akut eine Dublin-Ausschaffung nach Griechenland droht. Die Gruppe fordert ein sofortiges Ende der Abschiebungen nach Griechenland. Die gravierenden menschenrechtlichen Mängel des griechischen Asyl- und Grenzregimes sind zur Genüge dokumentiert. Zudem droht in Griechenland – insbesondere kurdischen und türkischen – Asylsuchenden eine Abschiebung in die Türkei, ohne dass ihnen je ein faires Asylverfahren gewährleistet wurde. Griechenland betrachtet die Türkei als «sicheren Drittstaat».

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#stopdublingreece: Das SEM muss Dublin-Ausschaffungen nach Griechenland stoppen

#stopdublingreece lädt zu einem Informationsanlass am Sonntag 9. Februar 2025 um 13 Uhr im Kutüsch Verein (Breitenreinplatz 27) in Bern ein. #stopdublingreece ist ein schweizweiter Zusammenschluss von über 40 geflüchteten Personen, denen akut eine Dublin-Ausschaffung nach Griechenland droht. Die Gruppe fordert ein sofortiges Ende der Abschiebungen nach Griechenland. Die gravierenden menschenrechtlichen Mängel des griechischen Asyl- und Grenzregimes sind zur Genüge dokumentiert. Zudem droht in Griechenland – insbesondere kurdischen und türkischen – Asylsuchenden eine Abschiebung in die Türkei, ohne dass ihnen je ein faires Asylverfahren gewährleistet wurde. Griechenland betrachtet die Türkei als «sicheren Drittstaat».

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Teilerfolg: Nach Protesten wird das Asylmoratorium gegen Sudanes*innen endlich aufgehoben

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Seit Februar weigert sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) Asylgesuche von Sudanes*innen zu behandeln. Dagegen protestierte der Verein sudanesische Asylsuchende in der Schweiz und das Migrant Solidarity Network. Nun liegt endlich ein Teilerfolg vor: Das Asylmoratorium wird aufgehoben. Das SEM steht nun in der Pflicht: Sudanesischen Asylsuchenden steht mindestens eine vorläufige Aufnahme zu (vgl. SFH).

«Das Ende des Moratoriums ist ein Erfolg», freut sich der Verein Sudanesische Asylsuchende in der Schweiz. Am 26. November war fast die Hälfte der schweizweit 180 sudanesischen Asylsuchenden nach Bern gereist, um sich vor dem Büro des verantwortlichen SP-Bundesrats Beat Jans Gehör zu verschaffen. Die bisherige Praxis des SEM kritisierte der Verein scharf: «Das Warten auf unbestimmte Zeit und in grosser Ungewissheit ist psychisch stark belastend und juristisch entrechtend».

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SEM: Im Zweifel gegen die Betroffenen

Seit der Vertreibung des syrischen Diktators am 8. Dezember ist die Lage in Syrien offen. In die Freude und Hoffnung über den Zerfall des diktatorischen Assad-Regimes mischen sich Befürchtungen, dass nun einfach ein anderes diktatorisches Regime an dessen Stelle treten könnte. Die türkische Regierung nutzt die Situation aus, um erneut die selbstverwalteten kurdischen Gebiete im Nord-Osten anzugreifen während Israels Armee Ziele im Süden bombardiert und Gebiete auf den Golanhöhen besetzt hat. Derweil entschliessen europäische Staaten – auch die Schweiz – die Asylgesuche von Personen aus Syrien bis auf weiteres nicht mehr zu behandeln.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erliess noch am Tag des Sturzes von Assad die entsprechende Weisung. Eine rasantes Tempo für eine Behörde, deren Bearbeitungsfristen auch für trivialste E-Mails in der Regel Wochen oder Monate dauern.

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Hinterhältiger Migrationsdienst: Deportation nach Sri Lanka innert 48 Stunden nach 16 Jahren in der Schweiz

Seit 16 Jahren lebt S. in der Schweiz. Am Dienstag 26. November 2024 wird er in den Räumen des Migrationsdienst festgenommen. 48 Stunden später wird S. mit Gewalt nach Sri Lanka abgeschoben. Der abgewiesene Geflüchtete wird unangekündigt aus seinem Leben gerissen. Verabschieden konnte er sich kaum von jemandem. 

adfaf

S. wurde nach 16 Jahren nach Sri Lanka abgeschoben

Menschlich verwerflich und juristisch umstritten. Die Festnahme von S. erfolgte in den Räumen des Berner Migrationsdienstes. S. musste dort erscheinen, um die wöchentliche Nothilfe abzuholen. Die Behörden nutzen somit gezielt einen Moment, in dem S. vulnerabel ist. Dies obwohl sein Recht auf Nothilfe durch Artikel 12 der Verfassung geschützt wäre. Dass S. während der Ausübung dieses Rechts festgenommen wird, zeugt nicht nur von der Skrupellosigkeit der Behörde, sondern wirft Fragen zur Rechtmässigkeit des Vorgehens auf. 

S. war nach 16 Jahren psychischer Belastung durch das Nothilferegime müde. Aufgrund gesundheitlicher Probleme benötigte S. eine engmaschige medizinische Begleitung. Dies war den kantonalen Behörden wie auch dem Staatssekretariat für Migration (SEM) bekannt. Doch wurden diese Umstände bei der Ausschaffung nicht berücksichtigt. 

Der Berner Migrationsdienstes missachtet das Menschenrecht auf Privat- und Familienleben. Artikel 8 der EMRK garantiert das jedem Menschen das Recht auf Privat- und Familienleben. Indem S. nach 16 Jahren keine Zeit gelassen wird, um sich von Freund*innen zu verabschieden oder seine Sachen zu packen, wird dieses Recht verletzt. S. wurde brutal, unmittelbar aus dem sozialen Umfeld entfernt. Aus Angst vor eine Sonderflug-Rückführung und der damit verbundenen psychischen und physischen Gewalt, akzeptierte S. eine Ausschaffung per Linienflug. S. wurde in Colombo am Flughafen noch festgehalten, bis er freigelasen wurde. Er hat seinen Freundeskreis nun kontaktiert und es geht im den Umständen entsprechend gut.

Die Vorgehensweise zeigt die oberste Priorität der Behörde: Deportation. Dieser Logik unterliegt das ganze Nothilferegime. Die Nothilfe ist für Behörden kein Recht, sondern ein Druckmittel, um Menschen zu zermürben und auszuschaffen.

Weitere Infos zu S.: Solidaritätsnetz Bern, 6.12.2024

Stellungnahme zur Ausschaffung vom Solidaritätsnetz Bern: Stellungnahme

Spenden für S. bei der Solibüxe

Artikel zu S. vom 22.06.2021 im Bund

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Wir sind froh um jeden Beitrag.
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3027 Bern
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