Es ist entlarvend, was sich mit der nationalistischen „Solidarität“ der Regierungen alles bewegen lässt. Die EU aktiviert für Ukrainer*innen die „Massenzustrom-Richtlinie“ und in der Schweiz wird der Schutzstatus S eingeführt. Die beiden Regelungen sind sehr ähnlich und im Vergleich zu einem Asylverfahren für Geflüchtete enorm entlastend. Alles geht viel schneller, ist weniger entwürdigend und entrechtend. Die Regierenden Europas verzichten allerdings darauf, den Schutzstatus auch für Kriegsflüchtlinge aus anderen Kriegsregionen der Welt einzuführen. Eine krasse Ungleichbehandlung und nationalistisch-rassistische Diskriminierung.
Continue reading “Schutzstatus S für alle statt wenige!”“Den Schutzstatus S erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die das Land wegen des Krieges verlassen haben. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können. Nicht unter den Schutzstatus S fallen Personen, denen bereits in einem anderen EU-Staat der Schutzstatus zugesprochen worden ist.”
Bundesrat der Schweiz