Seit 16 Jahren lebt S. in der Scheiz. Am Dienstag 26. November 2024 wird er in den Räumen des Migrationsdienst festgenommen. 48 Stunden später wird S. mit Gewalt nach Sri Lanka abgeschoben. Der abgewiesene Geflüchtete wird unangekündigt aus seinem Leben gerissen. Verabschieden konnte er sich kaum von jemandem.
S. wurde nach 16 Jahren nach Sri Lanka abgeschoben
Menschlich verwerflich und juristisch umstritten. Die Festnahme von S. erfolgte in den Räumen des Berner Migrationsdienstes. S. musste dort erscheinen, um die wöchentliche Nothilfe abzuholen. Die Behörden nutzen somit gezielt einen Moment, in dem S. vulnerabel ist. Dies obwohl sein Recht auf Nothilfe durch Artikel 12 der Verfassung geschützt wäre. Dass S. während der Ausübung dieses Rechts festgenommen wird, zeugt nicht nur von der Skrupellosigkeit der Behörde, sondern wirft Fragen zur Rechtmässigkeit des Vorgehens auf.
S. war nach 16 Jahren psychischer Belastung durch das Nothilferegime müde. Aufgrund gesundheitlicher Probleme benötigte S. eine engmaschige medizinische Begleitung. Dies war den kantonalen Behörden wie auch dem Staatssekretariat für Migration (SEM) bekannt. Doch wurden diese Umstände bei der Ausschaffung nicht berücksichtigt.
Der Berner Migrationsdienstes missachtet das Menschenrecht auf Privat- und Familienleben. Artikel 8 der EMRK garantiert das jedem Menschen das Recht auf Privat- und Familienleben. Indem S. nach 16 Jahren keine Zeit gelassen wird, um sich von Freund*innen zu verabschieden oder seine Sachen zu packen, wird dieses Recht verletzt. S. wurde brutal, unmittelbar aus dem sozialen Umfeld entfernt. Aus Angst vor eine Sonderflug-Rückführung und der damit verbundenen psychischen und physischen Gewalt, akzeptierte S. eine Ausschaffung per Linienflug. S. wurde in Colombo am Flughafen noch festgehalten, bis er freigelasen wurde. Er hat seinen Freundeskreis nun kontaktiert und es geht im den Umständen entsprechend gut.
Die Vorgehensweise zeigt die oberste Priorität der Behörde: Deportation. Dieser Logik unterliegt das ganze Nothilferegime. Die Nothilfe ist für Behörden kein Recht, sondern ein Druckmittel, um Menschen zu zermürben und auszuschaffen.
Weitere Infos zu S.: Solidaritätsnetz Bern, 6.12.2024
Stellungnahme zur Ausschaffung vom Solidaritätsnetz Bern: Stellungnahme