DE: Heute versammelten sich Aktivist*innen aus dem Nothilfe-Camp Bözingen der Gruppe Stop Isolation und weitere Menschen aus dem Migrant Solidarity Network in Biel, um die Forderung «Wir bleiben in Biel» auf die Strasse zu tragen. In der Aktion heute wurde dem Stadtschreiber der Stadt Biel eine Petition übergeben, in der mit 56 Unterschriften gefordert wird, dass die Bewohnenden des Nothilfe-Camps in Biel bleiben können. Die Petition wurde von „Stop Isolation Bözingen“ – einer Gruppe von Bewohnenden – gestartet und vom Migrant Solidarity Network unterstützt.
Am 15. Februar 2022 wurde Nesurasa zuletzt von einem Zimmermitbewohner gesehen. Sein Leichnam wurde erst am Freitag darauf auf einem Feld ungefähr 500m vom Rückkehrcamp Gampelen entfernt gefunden. #IsolationKills
54 Bewohnende des Nothilfe-Camps Bözingen haben eine Petition mit vier Forderungen unterzeichnet. Die Petition wurde „Stop Isolation Bözingen“ – Gruppe von Bewohnenden – gestartet und vom Migrant Solidarity Network unterstützt. Was wird gefordert?
Wir wollen in Biel bleiben und nicht an einen abgelegenen Ort isoliert werden.
Wir wollen, dass Kinder weiter hier zur Schule gehen können.
Wir wollen in Wohnungen leben dürfen.
Wir brauchen Aufenthaltsbewilligungen für eine Perspektive.
Mit der Kritik am bernischen Nothilferegime stehen „Stop Isolation“ und das Migrant Solidarity Network längst nicht mehr alleine da. Im Parlament gab es Motionen und Vorstösse. Ein Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) spricht von Menschenrechtsverletzungen und über 400 Gesundheitsfachpersonen bestätigen in einem offene Brief krankmachende Verhältnisse. Besonders kritisiert wird die freiheitsberaubende Anwesenheitspflicht. Der zuständige Regierungsrat Philippe Müller liess diese ohne gesetzliche Grundlage einführen und masste sich an, selbst als Gesetzgeber tätig zu werden.
Geflüchtete Menschen aus aller Welt leben jahrelang in der Schweiz und sind gezwungen, jahrelang für ihre Rechte zu kämpfen. Warum sind diese Vorschläge erst jetzt erschienen? Es lebe die Solidarität mit allen Geflüchteten – ob sie vor Krieg, Verfolgung, absoluter Armut, Prekarität oder Naturkatastrophen fliehen müssen!
70‘000 Franken habt ihr Ende Jahr 2021 für die antirassistische Black-Friday-Aktion gespendet. Damit konnten wir mehr als 380 Menschen ein Halbtax kaufen. Somit konnten wir gemeinsam geflüchteten Menschen mehr Mobilität ermöglichen, welche in Asylcamps und „Rückkehrlager“ seit Jahren isoliert werden.
Aktuell zeigt sich deutlich: Diese Mobilität wäre, wenn die Bereitschaft bestehen würde, auch so möglich. Das zeigen auch die aktuellen politischen Vorstösse: Während Menschen aus dem globalen Süden für Mobilität kriminalisiert und sogar in den Knast gesteckt werden, wird die Notwendigkeit für Mobilität bei Geflüchteten aus der Ukraine anerkannt. Das ist richtig. Doch rassistisch, wenn es von der Staatsangehörigkeit abhängig ist.
Die Isolation von geflüchteten Menschen in Lager ist gesellschaftspolitisch gewollt.
Es ist kein Kapazitätsproblem. Es ist ein Rassimusproblem.
DE: Stellungnahme zum Angriffskrieg des Putin-Regime gegen die Ukraine. FR: Prise de position sur la guerre d’agression menée par le régime de Poutine contre l’Ukraine. EN: Statement on the aggressive war of the Putin regime against Ukraine.
Es ist entlarvend, was sich mit der nationalistischen „Solidarität“ der Regierungen alles bewegen lässt. Die EU aktiviert für Ukrainer*innen die „Massenzustrom-Richtlinie“ und in der Schweiz wird der Schutzstatus S eingeführt. Die beiden Regelungen sind sehr ähnlich und im Vergleich zu einem Asylverfahren für Geflüchtete enorm entlastend. Alles geht viel schneller, ist weniger entwürdigend und entrechtend. Die Regierenden Europas verzichten allerdings darauf, den Schutzstatus auch für Kriegsflüchtlinge aus anderen Kriegsregionen der Welt einzuführen. Eine krasse Ungleichbehandlung und nationalistisch-rassistische Diskriminierung.
„Den Schutzstatus S erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die das Land wegen des Krieges verlassen haben. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können. Nicht unter den Schutzstatus S fallen Personen, denen bereits in einem anderen EU-Staat der Schutzstatus zugesprochen worden ist.“