Schutzstatus S für alle statt wenige!

Es ist entlarvend, was sich mit der nationalistischen „Solidarität“ der Regierungen alles bewegen lässt. Die EU aktiviert für Ukrainer*innen die „Massenzustrom-Richtlinie“ und in der Schweiz wird der Schutzstatus S eingeführt. Die beiden Regelungen sind sehr ähnlich und im Vergleich zu einem Asylverfahren für Geflüchtete enorm entlastend. Alles geht viel schneller, ist weniger entwürdigend und entrechtend. Die Regierenden Europas verzichten allerdings darauf, den Schutzstatus auch für Kriegsflüchtlinge aus anderen Kriegsregionen der Welt einzuführen. Eine krasse Ungleichbehandlung und nationalistisch-rassistische Diskriminierung.

„Den Schutzstatus S erhalten neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die das Land wegen des Krieges verlassen haben. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können. Nicht unter den Schutzstatus S fallen Personen, denen bereits in einem anderen EU-Staat der Schutzstatus zugesprochen worden ist.“

Bundesrat der Schweiz

Was bedeutet der Schutzstatus S?

Im Asylverfahren entscheiden die Behörden nach stundenlangen stressigen Befragungen, ob die Fluchtgründe der (kriegstraumatisierten) Menschen genügend krass und vor allem genügend glaubhaft und widerspruchsfrei sind. Beim Schutzstatus S besteht die Einzelfallprüfung einfach darin zu überprüfen, ob die Person Ukrainer*in ist. Ein Pass wird nicht verlangt. Schutzsuchende mit Status S dürfen nach der Einreise bei Verwandten oder Freund*innen wohnen, die entschädigt werden. Wer keinen solchen Ort findet, wird einem Kanton zugeteilt und erhält dort unkompliziert Unterstützung.

Geflüchtete in einem Asylverfahren werden weiterhin in brutalen Bundesasylcamps isoliert. Auch nach dem Entscheid bleibt ihre Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit stark eingeschränkt. Ein einfacher Kantonswechsel ist ein bürokratischer Hürdenlauf. Zudem kann der Auszug aus einem Camp in eine Wohnung wie im Kanton Bern an Bedingungen (Sprachkenntnisse, 60%-Stelle) gekoppelt werden.

Weitere Vorteile des Status S sind der sofortige und nicht eingeschränkte Zugang zum gesamten Arbeitsmarkt und das Recht auf Familienzusammenführung. Beides Rechte, die für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und Personen mit fiesen Einschränkungen belegt sind. Immer wieder müssen hunderttausende Menschen in kurzer Zeit Kriegsgebiete verlassen. Massenflucht gab und gibt es in Afghanistan, Äthiopien, Syrien usw.. Die Reaktionen des europäischen und Schweizer Asyl- und Migrationsregimes sind politisch bzw. folgen nationalistischen Interessen.

Für Menschen aus dem Globalen Süden lautet die Botschaft: „Kommt nur, wenn wir euch rufen, sonst machen wir euch ein.“ Der Schutzstatus S für Flüchtende aus der Ukraine ist eine nationalistische Botschaft an Putin: „Schau her, wir haben eine humanitäre Tradition. Wir sind dir moralisch überlegen.“

Der Antirassismus darf ruhig lauter werden

Der Krieg und seine Folgen empören viele und die Bereitschaft, sich solidarisch zu zeigen, wächst täglich. Dennoch erstarken Nationalismus und Imperialismus. Denn der Krieg ist auch überfordernd und beängstigend. Viele fragen sich: Was nun, was tun? Politische Perspektiven und Überzeugungen helfen, sich zu orientieren. Überlassen wir dieses Feld nicht den Herrschenden mit ihren nationalistischen und imperialistischen Offerten.

Für antirassistische statt nationalistische Solidarität.

Schutzstatus für alle statt für wenige.

Kein Krieg in der Ukraine und sonst wo!

Entmilitarisiert euch!