Institutionelle Diskriminierung gegen Menschen aus Maghrebstaaten stoppen

Mit pauschalisierenden und stigmatisierenden Vorurteilen und mit einseitigen und entrechtenden Massnahmen diskriminert Bundesrat Jans gezielt Menschen aus Maghrebstaaten. Damit verstösst er gegen das Diskriminerungsverbot der Verfassung. Jans will abschrecken, mit dem Ziel, „dass weniger Menschen kommen aus Ländern, bei denen wir wissen, dass die Kriminalität besonders hoch ist. Das gilt namentlich für Maghrebländer“.

„Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft“

Artikel 8 der Bundesverfassung

Um was geht es?

Im neuenburgischen Boudry gibt es seit längerem Kritik gegen Asylsuchende im Bundesasylcamp. Es gäbe mehr Einbrüche, Sachbeschädigung und Belästigungen. Anwohnende, Behörden und Polizei machen dafür vorwiegend Asylsuchende aus den Maghrebstaaten Marokko, Tunesien und Algerien verantwortlich. Die Medien berichten darüber. Teilweise differenziert, oft ohne kritische Einordnung, Gegenstimmen oder Gegendarstellungen. In diesem Kontext konnte das Vorurteil aufkommen, nicht einzelne Personen, sondern alle Menschen aus Tunesien, Algerien und Marokko seien kriminell.

Beat Jans reagierte auf die Situation und reiste letzte Woche nach Boudry. Dort besuchte er das Bundesasylzentrum. Gegenüber der SRF-Tagesschau zeigte er Verständnis für die Ängste der Bevölkerung: „Die Situation ist sehr angespannt. Es ist beunruhigend.“ Als Reaktion auf die Situation beschloss Beat Jans alle Menschen aus dem Maghreb asylrechtlich zu diskriminieren.

Er ordnet an, dass die Asylverfahren von Menschen aus Maghrebstaaten nur noch 24 Stunden dauern sollen. Dies kommt in der konkreten Anwendung einer signifikanten Schlechterstellung gleich. Jans relativiert die Entrechtung damit, dass Menschen aus Marokko, Tunesien und Algerien nur selten Asyl erhalten würden. Dennoch richtet sich die Massnahme gezielt und einseitig gegen Menschen aus Tunesien, Marokko und Algerien.

Nicht nur die Massnahme, sondern auch die Begründung ist diskriminierend. Das Ziel des 24h-Verfahrens sei Abschreckung aller Menschen aus Maghrebstaaten. Dies erklärt Beat Jans öffentlich gegenüber der Tagesschau: „Wenn es sich herumspricht – das ist die Hoffnung – dass man in der Schweiz nicht überwintern kann in einem Asylzentrum, sondern dass der Entscheid sehr schnell getroffen wird und man dann wieder gehen muss, dann kommen vielleicht auch weniger Leute.“ Stigmatisierend und herabsetzend äussert sich Beat Jans auch im Echo der Zeit. Seine Hoffnung sei es, „dass weniger Menschen kommen aus Ländern, bei denen wir wissen, dass die Kriminalität besonders hoch ist. Das gilt namentlich für Maghrebländer“.

Wir verurteilen die pauschalisierenden und stigmatisierenden Vorurteile und die einseitigen und entrechtenden Massnahmen gegen Menschen aus Maghrebstaaten.

Migrant Solidarity Network

Wir sind der Ansicht, dass Beat Jans damit gegen das Diskriminierungsverbot Artikel 8 der Bundesverfassung verstösst: „Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft“. Mit Kritik und Fragen haben wir uns an die EKR und die SP Schweiz gewandt.