„Switzerland must urgently confront anti-Black racism“ – so die Kritik an schweizer Behörden von der UNO

Migrant-solidarity-network bei der UNO, Januar 2022

The Working Group of Experts on People of African Descent besuchte Kollektive und NGOs, die sich gegen antischwarzen Rassismus einsetzen. Eine Delegation von MSN, Merkeb M., Negasi S. und Tesfom T. wurden ebenfalls angehört und haben ihre Kritik am Rassismus in den Asyllagern, auf dem Arbeitsmarkt, in der Öffentlichkeit, Schule und die Polizeigewalt thematisiert.

Die Working Group of Experts on People of African Descent hat unter vielen drei Empfehlungen an die Schweizerischen Behörden formuliert, die direkt in Zusammenhang stehen mit dem Wissen der drei Delegierten von MSN:

Beendigung der Straffreiheit für Polizeigewalt gegen Menschen afrikanischer Abstammung und Unterstützung des Zugangs zur Justiz für die Opfer und ihre Familien. Einrichtung eines unabhängigen Mechanismus, um alle früheren Todesfälle infolge von Polizeieinsätzen, Todesfälle in Gewahrsam und in Asylzentren, polizeiliches Fehlverhalten einschlie sslich rassistisch motivierter Handlungen und Unterlassungen zu untersuchen, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und den Opfern Wiedergutmachung zu leisten. Die Kantone sollten auch die Erfassung von Daten über Fälle von Racial Profiling, Kontrollen und Durchsuchungen, alle Formen von Polizeigewalt und Rassismus in Betracht ziehen. Ein unabhängiger Beschwerdemechanismus mit Aufsichts- und Disziplinargewalt ist für die Polizei in jedem Kanton notwendig. 


Gesetzliches Verbot von Racial Profiling. 


Dringende Verbesserung der Lebensbedingungen in den Zentren, in denen Asylbewerber ohne Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz untergebracht sind, und Sicherstellung grundlegender Dienstleistungen und des Zugangs zu medizinischer Versorgung. Es sind leider nur Empfehlungen.

Der ganze Bericht der UNO-Expert*innengruppe

copyright: www.humanrights.ch

Gegen die Taliban sein, heisst auch Solidarität mit geflüchteten Afghan*innen

Über 400 Personen haben an der Kundgebung teilgenommen, die die Gewaltoffensive der Taliban kritisiert und die offizielle Schweiz auffordert, Afghan*innen, die flüchten müssen aufzunehmen und den bereits in der Schweiz lebenden Afghan*innen einen sicheren Status zu geben.

Demo gegen die Gewaltoffensive der Taliban, August 2021

Seit dem Truppenabzug der USA führen die Taliban in Afghanistan eine brutale Gewaltoffensive. Bereits besetzen sie fast das gesamte Land, das der Global Peace Index 2020 und 2019 als das gefährlichste Land weltweit einstufte. Solidarisches direktes Handeln von uns allen ist gefragt. 
Vom Bundesrat und dem SEM ist zu erwarten, dass sie ihre Möglichkeiten ausschöpfen.

Demonstration gegen die Gewaltoffensive der Taliban in Afghanistan, August 2021, Bern

Folgende Möglichkeiten hat die offizielle Schweiz nun, sich gegen die Taliban einzusetzen und den Menschen auf der Flucht keine Steine in den Weg zu legen:


Alle afghanische Geflüchtete erfüllen die Flüchtlingseigenschaften und brauchen Asyl

„Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden“ (Artikel 3, AsylG). Die offizielle Schweiz könnte gemäss Asylgesetz alle Afghan*innen, denen sowohl die Flucht wie auch die lange, gefährliche Reise – über Iran, Türkei, Griechenland, Balkanroute und einzelne EU-Staaten – bis in die Schweiz gelang, Asyl gewähren. Trotzdem lehnt das SEM dieses Jahr noch 86 % der Asylsuchenden aus Afghanistan ab. Dem SEM reicht es nicht, wenn eine Person floh, weil alle ihrer Gruppe verfolgt werden. Es verlangt, dass die Person den Talibans persönlich bekannt war und persönlich durch die Talibans verfolgt wurde. Das widerspricht der Auslegung des UNHCR in Bezug geflüchtete Personen aus Afghanistan: „Um die Flüchtlingseigenschaft zu erfüllen, ist es nicht erforderlich, dass die Schutzsuchende Person dem/den Verfolgungsakteur/en persönlich bekannt ist oder persönlich von diesem/n Akteur/en ausfindig gemacht wird. Auf ähnliche Weise können ganze Gemeinschaften begründete Furcht vor Verfolgung (…) haben“ (UNHCR, https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2019/07/afg_guidelines_2018.pdf)


„Vorübergehender Schutz“ (Ausweis S) für alle, die jetzt in die Schweiz fliehen
Die offizielle Schweiz kann auch über diesen Weg Menschen, die aktuell fliehen, direkt aufnehmen, sie schützen und ihnen die lange, gefährliche und teure Migrationsroute nach Europa ersparen. Der Bundesrat soll sofort die nötige Vernehmlassung eröffnen, um zu entscheiden. Im Asylgesetz steht: „Die Schweiz kann Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt, vorübergehenden Schutz gewähren“. (Artikel 4, AsylG). „Der Bundesrat entscheidet (…) Er konsultiert zuvor Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Hilfswerke und allenfalls weiterer nichtstaatlicher Organisationen sowie das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge.“ (Artikel 66, AsylG).

„Vorläufige Aufnahme“ (Ausweis F) für abgewiesene Afghan*innen in der Nothilfe
Anfang August hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Sonderflug von Österreich nach Afghanistan gestoppt. Den Abgeschobenen drohen in Afghanistan „nicht wiedergutzumachende Menschenrechtsverletzungen“, so der EGMR. Letzte Woche hat dann auch das SEM entschieden, in der Schweiz die geplanten Afghanistan-Abschiebungen zu stoppen. Schweizweit sind rund 200 Afghan*innen mit Negativentscheid in Nothilfe-Camps blockiert. Die offizielle Schweiz kann ihnen eine „vorläufige Aufnahme“ (Ausweis F) gewähren. Die SEM-Kriterien treffen zu: „Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat. Die vorläufige Aufnahme kann für 12 Monate verfügt werden und vom Aufenthaltskanton um jeweils 12 Monate verlängert werden.“ (vgl. Webseite SEM)

Ausweis C oder B für Afghan*innen, die schon seit Jahren mit Ausweis F leben müssen
Viele Afghan*innen leben bereits seit Jahren mit einer vorläufigen Aufnahme. Eine Rückkehr nach Afghanistan ist und bleibt für sie unzumutbar. Der Ausweis F geht leider mit einschneidenden Diskriminierungen einher z.B: auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. Zudem sind die Bewegungsfreiheit und andere Freiheiten eingeschränkt. Die offizielle Schweiz soll all diesen Menschen eine stabilere Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B oder C) erteilen. Sie kann es. 

We are migrants, refugees and solidary people. We want to put up resistance together.www.migrant-solidarity-network.ch

Spontandemonstration gegen die brutale Gewaltoffensive der Taliban in Afghanistan

Aufruf zur Spontandemonstration gegen die Gewaltoffensive der Taliban in Afghanistan, August 2021

Morgen Montag um 18.00 Uhr gibt es eine Protestkundgebung (bewilligt) gegen die Gewaltoffensive der Taliban in Afghanistan. Die Lage im gefährlichsten Land der Welt spitzt sich laufend zu. Die US-Truppen sind abgezogen und die Regierung verhält sich passiv, während die Taliban schon fast alle Gebiete Afghanistans erobert haben.

Die afghanische Gruppe My life in Switzerland und Migrant Solidarity Network rufen auf, gegen die schlimme Lage in Afghanistan zu protestieren. Wir drücken unseren Abscheu gegenüber den Taliban und ihren Unterstützer*innen aus.

Die Teilnehmer*innen werden gebeten, die Corona-Schutzmassnahmen einzuhalten.

Ort: Bern, Bundesplatz

Zeit: Montag, 16. August 2021: 18:00 Uhr

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فراخوان تجمع اعتراضی در شهر برن

تجمع اعتراضی بر علیه هجوم وحشیانه طالبان و دسیسه های سران حکومت افغانستان و قدرت های بزرگ، با حمایت برخی کشورهای دخیل.

باری دیگر همصدا همه با هم دراعتراض به شرایط وخیم افغانستان در صحنه حضور پیدا می کنیم و با حضور پر رنگ خود، خشم و انزجار خود را نسبت به طالبان و حامیانشان ابراز مینماییم.

محل تجمع : برن، در مقابل پارلمان سوئیس
زمان : دوشنبه، ۱۶ اگوست ۲۰۲۱
ساعت ۱۸:۰۰

از شرکت کنندگان در این گردهمایی خواهشمندیم پروتکل های بهداشتی اداره فدرال سوئیس را رعایت کنند.

#برن #سوئیس🇨🇭 #طالبان_افغانستانی #طالبان #افغانستان_کابل #ژنو #زوریخ #مزارشریف #کابل #هرات #اروپا #گردهمایی #تظاهرات_سراسر

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Demonstration against the violent offensive of the Taliban in Afghanistan (approved)

Tomorrow Monday at 6 p.m. there will be a protest rally against the violent offensive of the Taliban in Afghanistan. The situation in the most dangerous country of the world is constantly coming to a head. U.S. troops have been withdrawn and the government is passive, while the Taliban have already conquered almost all areas of Afghanistan.

The afghan group My life in Switzerland and Migrant Solidarity Network call for protesting against the dire situation in Afghanistan. We express our disgust towards the Taliban and their supporters.

Participants are asked to respect the Corona protection measures.

Place: Bern, Bundesplatz

Time: Monday, August 16, 2021: 6:00 p.m.

Ein weiterer Sonderflug nach Äthiopien?

Letzte Woche hat MSN erfahren, dass ein Äthiopier in Ausschaffungshaft im Regionalgefängnis in Moutier ist. Befürchtungen liegen in der Luft, dass es in Europa zu weiteren Ausschaffungen nach Äthiopien kommen könnte.

Unser Freund hat ein abgewiesenes Asylgesuch in der Schweiz. Die schweizerischen Behörden drohen ihm, dass er nach Deutschland ausgeschafft werden solle. Die Begründung ist unklar. Deshalb befürchtet MSN, dass ein Sammelflug verschiedener europäischer Länder nach Äthiopien stattfinden könnte. 

Der letzte Sonderflug wurde Ende Januar von der Schweiz organisiert. Acht Menschen aus unterschiedlichen europäischen Ländern wurden nach Äthiopien ausgeschafft. Eventuell wird der nächste Flug von Deutschland organisiert?

In Äthiopien herrscht Krieg: Über 320’000 Menschen sind intern auf der Flucht. Betroffen von der Gewalt ist vor allem die Zivilbevölkerung. Ein sicheres Leben ist für niemanden im Moment möglich. Viele Organisationen kritisieren die Zwangsausschaffungen nach Äthiopien.

Hinweise auf den stattfindenden Sonderflug: info@migrant-solidarity-network.ch

Kundgebung zum Jahrestag gegen das Mullah-Regime

Am Mittwoch, den 10. Februar 2021 gab es in Bern die Kundgebung zum Jahrestag gegen das Mullah-Regime: Schon seit 42 Jahren macht das Mullahregime Terror gegen die Menschen im Iran. Es gibt keine Freiheit und keine Menschenrechte. Es gibt nur Verfolgung, Gefängnisstrafen und Todesstrafen. 

Wir sind solidarisch mit den Menschen, die für die Freiheit kämpfen – im Iran und überall!