Erneuter Protest in der Nothilfebaracke Kaltbach in Schwyz

Die Temperaturen sind eisig, es schneit den ganzen Tag, doch Bewohner des Bunkers Kaltbach mussten die Tage draussen verbringen. Erneut wehren sie sich. Mit Erfolg!

Der Januar 2026 startete kalt. Deshalb leisten die Bewohner*innen des Bunkers in Kaltbach Schwyz erneut Widerstand und organisieren einen Protestmarsch zum Migrationsamt Schwyz. Dort warten sie vor dem Schalter des Amtes. Sie fordern, dass die Baracke auch tagsüber geöffnet bleibt. Aber das Amt schweigt. Sie redet nicht mit den Bewohnern! Milad erklärt:

„Sie sitzen in ihren warmen Büros und entscheiden, wie wir den Tag in der Kälte verbringen“!

Stunden warten sie auf eine Antwort. Auf eine würdige Unterbringung. Bis das Amt schliesst.

Die Bewohner musste sich bereits letztes Jahr gegen die unhaltbaren Zustände in der Nothilfebaracke in Kaltbach wehren. Denn die Baracken sind eng, stickig und schlecht isoliert. Die Leute dürfen den Ort nur von 19.00 am Abend bis um 9.30 am Morgen benutzen. Der Bunker ist also tagsüber geschlossen und die Bewohner*innen der Nothilfebaracke müssen ihre Zeit draussen verbringen. Es hat ein Badezimmer zum Duschen, zwei Toiletten für über 20 Personen. Drei Räume mit vier Etagenbetten, das Atmen ist schwer wegen mangelndem Sauerstoff. 

Beim ersten Protest blieb das Migrationsamt hart. Diesmal aber hat der Protest Erfolg. Am nächsten Tag blieb die Baracke auch durch den Tag geöffnet. Ein kleiner Erfolg bei eisigen Temperaturen!

Erfolg auf der ganzen Linie für #stopdublingreece

von #stopdublingreece

Als Initiative „Stop Dublin Greece“ haben wir seit Langem einen intensiven Kampf geführt. Dieser hat nun mit einer positiven Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts geendet: Unser Dublin-Verfahren ist offiziell abgeschlossen. Dank dieses Urteils haben wir das Recht erlangt, unser Aufenthaltsverfahren in der Schweiz fortzuführen.

Demonstration, Bern, Mai 2025

Die Entscheidung des Bundesgerichts ist nicht nur ein juristisches Ergebnis, sondern zugleich ein konkreter Schritt zur Achtung der Menschenrechte, des Rechts auf ein faires Verfahren und des Schutzes der Rechte von Geflüchteten. Dafür möchten wir dem Schweizerischen Bundesgericht ebenfalls unseren Dank aussprechen.

Dieser wichtige Erfolg ist nicht nur unser persönlicher Gewinn, sondern das Ergebnis eines mit Solidarität geführten gemeinsamen Kampfes. Von Beginn an an unserer Seite stehenden, unsere Stimme verstärkenden sowie rechtliche und menschliche Unterstützung leistenden allen Organisationen und Solidaritätsnetzwerken danken wir von Herzen.

Die von uns gegründete Plattform „Stop Dublin Greece“ hat damit ihren Zweck erfüllt. In der kommenden Zeit werden wir unser Leben in der Schweiz in Sicherheit und Würde aufbauen und uns weiterhin auf andere Probleme in der Migrationspolitik konzentrieren.

Solidarität mit Demo: Psychische Gesundheit für alle

Aktuell leben über 2000 abgewiesene geflüchtete Personen in den Nothilfe-Lagern in der Schweiz. Die Lebensbedingungen an diesen Orten machen psychisch und physisch krank. Dies bezeugen unzählige Berichte von betroffenen Personen und wird von verschiedenen Studien bestätigt. 

Illustration: Marlen Keller, Luzern – https://marlenkeller.ch/
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Erfolg für #stopdubingreece: Das Bundesverwaltungsgericht pfeift das SEM zurück

Seit einem Jahr behauptet das Staatssekretariat für Migration (SEM), Griechenland sei für geflüchtete Personen sicher. Dublin-Ausschaffungen nach Griechenland seien durchzuführen. Für einmal kam es anders als es das SEM wollte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines betroffenen Mannes gutgeheissen und seine Ausschaffung gestoppt. In seinem Entscheid betont das BVGer wiederholt die systematischen Mängel im griechischen Asylsystem. Die Gruppe #StopDublinGreece macht seit Monaten auf genau diese Mängel aufmerksam. Der Widerstand hat Erfolg.

Demo #StopDublinGreece in Bern, Mai 2025

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«Empathie und Einheit»: Dritter Protest vor dem SEM

Und wieder stehen die Menschen von Empathie und Einheit vor dem SEM. Die abgewiesenen Iraner*innen kämpfen für Schutz und eine Perspektive in der Schweiz. Sie protestieren dagegen, dass das SEM die Menschenrechtslage im Iran verkennt und sie hier seit Jahren als abgewiesene Geflüchtete ohne Rechte verharren müssen.

Die Menschen sind aus der ganzen Schweiz gekommen. Aus Genf, Thurgau oder aus Graubünden – aus Camps in denen es nicht einmal das Nothilfegeld als Auszahlung gibt, sondern ein kleiner Laden im Camp, in dem Lebensmittel zur Verfügung stehen. Eine kleine Auswahl, für einen kleinen Betrag Geld. Die Wegnahme aller Selbstbestimmung.

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Medienmitteilung: Abgewiesene Iraner*innen wollen raus aus der Sackgasse

Protest vor dem SEM, April 2025

DE | FR «Schutz und Perspektiven» fordern die abgewiesenen Iraner*innen der Gruppe «Empathie und Einheit». Am kommenden Montag 26. Mai 2025 protestieren sie zum dritten Mal vor dem Staatssekretariat für Migration. Mit monatlichen Demonstrationen wollen sie Bewegung in eine blockierte Situation bringen. Obwohl die Menschenrechtssituation im Iran sich zunehmend verschlechtert, bleibt die Schutzquote für iranische Asylsuchende in der Schweiz konstant tief.

Protestaktion | Mo 26. Mai | 12-13 Uhr | Staatssekretariat für Migration | Wabern | Bewilligung liegt vor. 

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Demo: Keine Dublin-Ausschaffungen nach Griechenland

#StopDublinGreece (DE, TK, FR)

Die Gruppe StopDublinGreece und Verbündete rufen für den 24. Mai 2025 zur Demo gegen Dublin-Ausschffungen nach Griechenland auf. Treffpunkt 14:00 Uhr auf dem Bundesplatz.

Der Aufruf von StopDublinGreece:


DUBLIN-AUSSCHAFFUNGEN NACH GRIECHENLAND STOPPEN
Wir rufen dazu auf, am 24. Mai in Bern zusammenzukommen, um gemeinsam unsere Rechte zu verteidigen. Eine Überstellung nach Griechenland ist für uns unzumutbar. 

In Griechenland gibt es für uns keine Sicherheit. Geflüchtete und Asylsuchende sind dort physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt und ihr Leben ist ständig bedroht.

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Teilerfolg: Nach Protesten wird das Asylmoratorium gegen Sudanes*innen endlich aufgehoben

DE | AR | EN

Seit Februar weigert sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) Asylgesuche von Sudanes*innen zu behandeln. Dagegen protestierte der Verein sudanesische Asylsuchende in der Schweiz und das Migrant Solidarity Network. Nun liegt endlich ein Teilerfolg vor: Das Asylmoratorium wird aufgehoben. Das SEM steht nun in der Pflicht: Sudanesischen Asylsuchenden steht mindestens eine vorläufige Aufnahme zu (vgl. SFH).

«Das Ende des Moratoriums ist ein Erfolg», freut sich der Verein Sudanesische Asylsuchende in der Schweiz. Am 26. November war fast die Hälfte der schweizweit 180 sudanesischen Asylsuchenden nach Bern gereist, um sich vor dem Büro des verantwortlichen SP-Bundesrats Beat Jans Gehör zu verschaffen. Die bisherige Praxis des SEM kritisierte der Verein scharf: «Das Warten auf unbestimmte Zeit und in grosser Ungewissheit ist psychisch stark belastend und juristisch entrechtend».

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Hinterhältiger Migrationsdienst: Deportation nach Sri Lanka innert 48 Stunden nach 16 Jahren in der Schweiz

Seit 16 Jahren lebt S. in der Schweiz. Am Dienstag 26. November 2024 wird er in den Räumen des Migrationsdienst festgenommen. 48 Stunden später wird S. mit Gewalt nach Sri Lanka abgeschoben. Der abgewiesene Geflüchtete wird unangekündigt aus seinem Leben gerissen. Verabschieden konnte er sich kaum von jemandem. 

adfaf

S. wurde nach 16 Jahren nach Sri Lanka abgeschoben

Menschlich verwerflich und juristisch umstritten. Die Festnahme von S. erfolgte in den Räumen des Berner Migrationsdienstes. S. musste dort erscheinen, um die wöchentliche Nothilfe abzuholen. Die Behörden nutzen somit gezielt einen Moment, in dem S. vulnerabel ist. Dies obwohl sein Recht auf Nothilfe durch Artikel 12 der Verfassung geschützt wäre. Dass S. während der Ausübung dieses Rechts festgenommen wird, zeugt nicht nur von der Skrupellosigkeit der Behörde, sondern wirft Fragen zur Rechtmässigkeit des Vorgehens auf. 

S. war nach 16 Jahren psychischer Belastung durch das Nothilferegime müde. Aufgrund gesundheitlicher Probleme benötigte S. eine engmaschige medizinische Begleitung. Dies war den kantonalen Behörden wie auch dem Staatssekretariat für Migration (SEM) bekannt. Doch wurden diese Umstände bei der Ausschaffung nicht berücksichtigt. 

Der Berner Migrationsdienstes missachtet das Menschenrecht auf Privat- und Familienleben. Artikel 8 der EMRK garantiert das jedem Menschen das Recht auf Privat- und Familienleben. Indem S. nach 16 Jahren keine Zeit gelassen wird, um sich von Freund*innen zu verabschieden oder seine Sachen zu packen, wird dieses Recht verletzt. S. wurde brutal, unmittelbar aus dem sozialen Umfeld entfernt. Aus Angst vor eine Sonderflug-Rückführung und der damit verbundenen psychischen und physischen Gewalt, akzeptierte S. eine Ausschaffung per Linienflug. S. wurde in Colombo am Flughafen noch festgehalten, bis er freigelasen wurde. Er hat seinen Freundeskreis nun kontaktiert und es geht im den Umständen entsprechend gut.

Die Vorgehensweise zeigt die oberste Priorität der Behörde: Deportation. Dieser Logik unterliegt das ganze Nothilferegime. Die Nothilfe ist für Behörden kein Recht, sondern ein Druckmittel, um Menschen zu zermürben und auszuschaffen.

Weitere Infos zu S.: Solidaritätsnetz Bern, 6.12.2024

Stellungnahme zur Ausschaffung vom Solidaritätsnetz Bern: Stellungnahme

Spenden für S. bei der Solibüxe

Artikel zu S. vom 22.06.2021 im Bund

Im Sudan herrscht Krieg. Das SEM schaut zu.

Stopp Asylmoratorium Sudan!

DE | AR | EN

Organisiert vom Verein sudanesische Asylsuchende in der Schweiz und Migrant Solidarity Network.

Im Sudan herrschen Krieg und Elend. Zehntausende Menschen sind getötet und Millionen vertrieben worden. Doch statt Betroffene in der Schweiz zu schützen, weigert sich das Staatssekretariat für Migration (SEM), die Asylgesuche von Menschen aus dem Sudan zu behandeln und hat ein Entscheidmoratorium verhängt. Wegen dieser Hinhaltetaktik müssen geflüchteten Sudanes*innen in der Schweiz jahrelang in Unsicherheit ausharren ohne die Möglichkeit, sich eine Existenz aufzubauen. Ein Skandal!

Das SEM behauptet, dass es die Behandlung der Asylgesuche stoppen könne, wenn die Lage «äusserst volatil und der weitere Verlauf eines Konflikts nicht absehbar» sei. Das Bundesverwaltungsgericht stützt diese Haltung. Wie viele Tote, wie viel Leid und wie viele zerstörte Existenzen braucht es noch, bis die Behörden und Richter*innen anerkennen, dass eine Rückkehr in den Sudan unmöglich ist?

Wir haben mehr als genug gewartet. Wir fordern:

  1. Die sofortige Aufhebung des Bearbeitungsstopps und die zügige Behandlung der Asylanträge von Sudanes*innen.
  2. Schutz und Sicherheit für Sudanes*innen in der Schweiz. Die Lage im Sudan ist katastrophal. Eine Rückkehr ist unmöglich.
  3. Perspektive und Zukunft für Sudanes*innen in der Schweiz. Existenzen aufbauen, anstatt Ausharren.

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