Teilerfolg: Nach Protesten wird das Asylmoratorium gegen Sudanes*innen endlich aufgehoben

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Seit Februar weigert sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) Asylgesuche von Sudanes*innen zu behandeln. Dagegen protestierte der Verein sudanesische Asylsuchende in der Schweiz und das Migrant Solidarity Network. Nun liegt endlich ein Teilerfolg vor: Das Asylmoratorium wird aufgehoben. Das SEM steht nun in der Pflicht: Sudanesischen Asylsuchenden steht mindestens eine vorläufige Aufnahme zu (vgl. SFH).

«Das Ende des Moratoriums ist ein Erfolg», freut sich der Verein Sudanesische Asylsuchende in der Schweiz. Am 26. November war fast die Hälfte der schweizweit 180 sudanesischen Asylsuchenden nach Bern gereist, um sich vor dem Büro des verantwortlichen SP-Bundesrats Beat Jans Gehör zu verschaffen. Die bisherige Praxis des SEM kritisierte der Verein scharf: «Das Warten auf unbestimmte Zeit und in grosser Ungewissheit ist psychisch stark belastend und juristisch entrechtend».

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Hinterhältiger Migrationsdienst: Deportation nach Sri Lanka innert 48 Stunden nach 16 Jahren in der Schweiz

Seit 16 Jahren lebt S. in der Schweiz. Am Dienstag 26. November 2024 wird er in den Räumen des Migrationsdienst festgenommen. 48 Stunden später wird S. mit Gewalt nach Sri Lanka abgeschoben. Der abgewiesene Geflüchtete wird unangekündigt aus seinem Leben gerissen. Verabschieden konnte er sich kaum von jemandem. 

adfaf

S. wurde nach 16 Jahren nach Sri Lanka abgeschoben

Menschlich verwerflich und juristisch umstritten. Die Festnahme von S. erfolgte in den Räumen des Berner Migrationsdienstes. S. musste dort erscheinen, um die wöchentliche Nothilfe abzuholen. Die Behörden nutzen somit gezielt einen Moment, in dem S. vulnerabel ist. Dies obwohl sein Recht auf Nothilfe durch Artikel 12 der Verfassung geschützt wäre. Dass S. während der Ausübung dieses Rechts festgenommen wird, zeugt nicht nur von der Skrupellosigkeit der Behörde, sondern wirft Fragen zur Rechtmässigkeit des Vorgehens auf. 

S. war nach 16 Jahren psychischer Belastung durch das Nothilferegime müde. Aufgrund gesundheitlicher Probleme benötigte S. eine engmaschige medizinische Begleitung. Dies war den kantonalen Behörden wie auch dem Staatssekretariat für Migration (SEM) bekannt. Doch wurden diese Umstände bei der Ausschaffung nicht berücksichtigt. 

Der Berner Migrationsdienstes missachtet das Menschenrecht auf Privat- und Familienleben. Artikel 8 der EMRK garantiert das jedem Menschen das Recht auf Privat- und Familienleben. Indem S. nach 16 Jahren keine Zeit gelassen wird, um sich von Freund*innen zu verabschieden oder seine Sachen zu packen, wird dieses Recht verletzt. S. wurde brutal, unmittelbar aus dem sozialen Umfeld entfernt. Aus Angst vor eine Sonderflug-Rückführung und der damit verbundenen psychischen und physischen Gewalt, akzeptierte S. eine Ausschaffung per Linienflug. S. wurde in Colombo am Flughafen noch festgehalten, bis er freigelasen wurde. Er hat seinen Freundeskreis nun kontaktiert und es geht im den Umständen entsprechend gut.

Die Vorgehensweise zeigt die oberste Priorität der Behörde: Deportation. Dieser Logik unterliegt das ganze Nothilferegime. Die Nothilfe ist für Behörden kein Recht, sondern ein Druckmittel, um Menschen zu zermürben und auszuschaffen.

Weitere Infos zu S.: Solidaritätsnetz Bern, 6.12.2024

Stellungnahme zur Ausschaffung vom Solidaritätsnetz Bern: Stellungnahme

Spenden für S. bei der Solibüxe

Artikel zu S. vom 22.06.2021 im Bund

Im Sudan herrscht Krieg. Das SEM schaut zu.

Stopp Asylmoratorium Sudan!

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Organisiert vom Verein sudanesische Asylsuchende in der Schweiz und Migrant Solidarity Network.

Im Sudan herrschen Krieg und Elend. Zehntausende Menschen sind getötet und Millionen vertrieben worden. Doch statt Betroffene in der Schweiz zu schützen, weigert sich das Staatssekretariat für Migration (SEM), die Asylgesuche von Menschen aus dem Sudan zu behandeln und hat ein Entscheidmoratorium verhängt. Wegen dieser Hinhaltetaktik müssen geflüchteten Sudanes*innen in der Schweiz jahrelang in Unsicherheit ausharren ohne die Möglichkeit, sich eine Existenz aufzubauen. Ein Skandal!

Das SEM behauptet, dass es die Behandlung der Asylgesuche stoppen könne, wenn die Lage «äusserst volatil und der weitere Verlauf eines Konflikts nicht absehbar» sei. Das Bundesverwaltungsgericht stützt diese Haltung. Wie viele Tote, wie viel Leid und wie viele zerstörte Existenzen braucht es noch, bis die Behörden und Richter*innen anerkennen, dass eine Rückkehr in den Sudan unmöglich ist?

Wir haben mehr als genug gewartet. Wir fordern:

  1. Die sofortige Aufhebung des Bearbeitungsstopps und die zügige Behandlung der Asylanträge von Sudanes*innen.
  2. Schutz und Sicherheit für Sudanes*innen in der Schweiz. Die Lage im Sudan ist katastrophal. Eine Rückkehr ist unmöglich.
  3. Perspektive und Zukunft für Sudanes*innen in der Schweiz. Existenzen aufbauen, anstatt Ausharren.

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Mahsa Amini vor 2 Jahren ermordet.

Am 16. September 2022 wurde Masha Amini in Gefangenschaft getötet. Immer noch ist das Mullah-Regime in Iran an der Macht. Immer noch werden Menschen inhaftiert, gefoltert, hingerichtet und ermordet.

Aber wir vergessen nicht. Deshalb gibt es zum Todestag von Masha Amini eine Kundgebung.

14. September 2024, 13.00 Uhr, Bahnhofplatz Bern

GERECHTIGKEIT FÜR JAMILA!

In der Nacht vom 23. auf den 24.04.2022 wurde Jamila, eine Frau geflüchtet aus Afghanistan, Mutter von fünf Kindern, in der Asylunterkunft in Büren an der Aare, Kanton Bern, von ihrem Ehemann erstochen. Obwohl die Unterkunfts-Verantwortlichen wussten, dass der Mann gegenüber Jamila und den Kindern gewalttätig war, hatten sie nichts unternommen, um sie zu schützen. Weiterhin musste sich die ganze Familie ein Zimmer teilen. Jamilia wurde nicht ernst genommen und ihr Leben wurde von den Behörden nicht geschützt.

Wir versammeln uns im Gedenken an Jamila und im Protest gegen die patriarchalen Gesellschaftsstrukturen und das rassistische Asylsystem, welche die Grundlagen für Jamilas Ermordung bilden.

Komm auch!

Teil der Tour gegen Feminizide
@offensiv_gegen_feminizide

UNRWA Gelder deblockieren

Der Bundesrat soll unverzüglich die budgetierten Gelder für das UNO-Hilfswerk im Gazastreifen überweisen. Diese wurden sistiert. Grund war, dass der israelische Staat zwölf UNRWA-Mitarbeiter*innen vorwarf, am Hamas-Massaker beteiligt gewesen zu sein. Die eingesetzte UNO-Expert*innenkommission hat in ihrer Untersuchung diese Vorwürfe nicht bestätigt. Die Schweiz soll die 20 Millionen Franken an die UNWRA sofort freigeben. Selbst das ist nur ein Tropfen auf dem heissen Stein angesichts der verhungernden, verdurstenden, verletzten, sterbenden und ermordeten Menschen in Gaza. 

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Medikamentierung und Schläge: Der Sonderflug nach Sri Lanka

Das MSN hat Kontakt zu einer Familie, die im November 2023 nach Sri Lanka ausgeschafft wurde und hat ihnen u.a. Fragen stellen. Sie verarbeiten immer noch die Ausschaffung, die Entwürdigung, die Ungerechtigkeit und die erlebte Gewalt. 

MSN: How many police officers came to pick you up?
“More than 15 police people came to pick us up in the camp. They brought us to Zurich Kloten we think.”

MSN: Were there any doctors or people from the “Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter” (NKVF). They wear normally yellow wests. 
„Yes, I have seen this yellow vests but I didn’t count maybe three or four.“

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Alle Jahre wieder! Erneut ein gewaltvoller Sonderflug nach Sri Lanka

Am Dienstag den 21. November 2023 wurden zwei Familien mit einem Sonderflug nach Sri Lanka ausgeschafft. Vor knapp einem Jahr kritisierte das Migrant Solidarity Network bereits einen vom SEM durchgeführten Sonderflug. Die Polizeigewalt und Demütigungen gehen weiter. 

Unser Freund, der ausgeschafft wurde und jetzt in Sri Lanka ist, schreibt uns: „I can not believe and accept it. This totally inhuman activities of the SEM.”

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Offener Brief zu den Missständen im Bundesasylzentrum Ziegler

Sowohl augenauf Bern wie auch die Tageszeitung Der Bund haben Artikel zu Missständen im Bundesasylzentrum Zieglerspital veröffentlicht. Bei augenauf Bern haben sie 5 (ehemalige) Mitarbeiter*innen des Bundesasylzentrums gemeldet. DerBund hat dank Recherchen und Zugängen aus linken ausserinstitutionellen Netzwerken Fälle von Gewalt aufgedeckt. Die berichteten Zustände zeugen von unterlassener Hilfestellung, sexualisierter Gewalt ohne Konsequenzen, rassistischen und sexistischen Sprüchen und Taten von Mitarbeitenden, schlechten Arbeitsbedingungen und ungenügender medizinischer wie psychologischer Begleitung wie auch juristisch ungenügende Arbeit im Hinblick auf das Recht auf Asyl. MSN hat zusammen mit augenauf Bern, Offensiv gegen Feminizide und Solidarité sans Frontières einen offenen Brief an die verantwortliche Bundesrätin Baume-Schneider und an die SEM-Direktorin Schraner-Burgener geschrieben. Darin werden Informationen u.a. zu konkreten Gewaltvorfällen gefordert. Gewalt geht nicht, SEM. Wegschauen geht nicht, SEM. Unterlassene Hilfeleistung geht nicht SEM. Institutioneller Rassismus geht nicht, SEM.

Trotz ausstehender Beschwerde vor dem UN-Kinderrechtsausschuss: Familie nach Kroatien ausgeschafft

FR/EN: Heute, 8. März 2023 in den frühen Morgenstunden kam die Polizei ins Nothilfecamp in Balmberg, Solothurn und riss 4 Kinder und ihre Eltern aus dem Schlaf. Dem Mann wurden Handschellen angelegt, die Frau wurde gefesselt. Zusammen mit einem weiteren Passagier, wurde die ganze Familie nach Kroatien abgeschoben.

In Kroatien erlebte die Familie aus Burundi auf ihrer Durchreise schwerste Gewalt. Die Misshandlungen, denen die Familie in Kroatien ausgesetzt war, waren so brutal, dass eine Beschwerde beim UN-Kinderrechtssausschuss eingereicht wurde. Der Anwalt der Familie, Guido Ehrler, informierte die Einwanderungsbehörde des Kantons Solothurn über die Beschwerde und darüber, dass mit großer Wahrscheinlichkeit superprovisorische Maßnahmen zur Aussetzung der Abschiebung ergriffen würden. Die Polizei wartete die Antwort des UN-Ausschusses nicht ab und schickte die Familie stattdessen unter Zwang zurück. Und wollte dabei nicht gesehen werden. Zeug:innen im Camp, die die Abschiebung filmen wollten, wurden scheinbar daran gehindert: «Die Sicherheitskräfte hinderten uns sogar daran, zuzuschauen», sagen sie. 

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