Heute Mittag haben abgewiesene iranische Asylsuchende vor dem Staatssekretariat für Migration demonstriert. Im Rahmen der Demonstration wurde dem Staatssekretariat für Migration ein offener Brief mit den Forderungen überreicht. Angesichts der blutigen Repression des iranischen Regimes, bei denen tausende Protestierende brutal getötet wurden, brauche es dringend eine grundlegende Änderung der Asylpraxis in Bezug auf den Iran.

„Unter dem Mullah-Regime ist eine sichere Rückkehr und Reintegration unmöglich.“
— Abgewiesene Iraner*innen der Gruppe Empathie und Einheit
Breite Unterstützung der Forderungen
Die Demonstrierenden forderten Asyl und einen besseren Schutz für iranische Asylsuchende. Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuche abgewiesener Iraner*innen müssen mindestens zu einer vorläufigen Aufnahme führen. Diese Forderungen decken sich mit den aktuellen Einschätzungen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und werden von Vertreter*innen aus Politik und Zivilgesellschaft unterstützt, darunter:
„In der aktuellen Situation in Iran ist klar: Schutzsuchende aus dem Iran müssen zumindest eine vorläufige Aufnahme erhalten.“
— Balthasar Glättli, Nationalrat Grüne
„Die brutale Repression gegen die massiven Proteste im Iran schockiert. Die Iran-Asylpraxis ist zu restriktiv und muss grundlegend angepasst werden.“
— Céline Widmer, Nationalrätin SP
SEM setzt Wegweisungen aus – rechtliche Konsequenzen für abgewiesene Iraner*innen bleiben jedoch offen
Gestern wurde über die Medien bekannt, dass das SEM am 13. Januar entschied Asylgesuche von Iraner*Innen zurückzustellen, wenn mit einem negativen Entscheid und der Anordnung einer Wegweisung zu rechnen ist. Das SEM geht also neu davon aus, dass Rückführungen nicht mehr zu verantworten sind. Nun dürfen abgewiesene Iraner*innen nicht in einem rechtlichen Schwebezustand belassen werden. Um für die rund 300 Personen Rechtssicherheit zu schaffen und eine faktische Entrechtung vorzubeugen, braucht es konsequenterweise eine vorläufige Aufnahme. Dies sagen auch die Demokratischen Jurist*Innen Schweiz.
„Das Gesetz ist hier eindeutig. Ist der Vollzug einer Wegweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar, muss eine vorläufige Aufnahme verfügt werden.“
— Lea Schlunegger, Demokratische Jurist*innen Schweiz

