Erfolg für #stopdubingreece: Das Bundesverwaltungsgericht pfeift das SEM zurück

Seit einem Jahr behauptet das Staatssekretariat für Migration (SEM), Griechenland sei für geflüchtete Personen sicher. Dublin-Ausschaffungen nach Griechenland seien durchzuführen. Für einmal kam es anders als es das SEM wollte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines betroffenen Mannes gutgeheissen und seine Ausschaffung gestoppt. In seinem Entscheid betont das BVGer wiederholt die systematischen Mängel im griechischen Asylsystem. Die Gruppe #StopDublinGreece macht seit Monaten auf genau diese Mängel aufmerksam. Der Widerstand hat Erfolg.

Demo #StopDublinGreece in Bern, Mai 2025

#StopDublinGreece gründete sich als Reaktion auf die Abschiebeandrohungen: Aufgrund ihrer Erfahrungen kritisieren betroffene Personen die riesigen Missstände im griechischen Asylsystem seit langem. Die Probleme reichen von kaum zugänglichen und unfairen Asylverfahren, schlechter Unterbringung, über die Gefahr willkürlicher Polizeigewalt und Verhaftungen bis hin zu Pushbacks und illegalen Abschiebungen in die Türkei. Mehrmals wurde Griechenland deshalb vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. ProAsyl, die Demokratischen Jurist*innen Schweiz (DJS) und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) bekräftigen die Kritik ebenfalls. (Migrant Solidarity Network)

Eingezogenes Zitat

«Dass das SEM nach Griechenland abschieben wollte, war kein Missverständnis, sondern ein bewusst rassistischer Entscheid»

Die Probleme im griechischen Asylsystem waren und sind bekannt. Bekannt sind auch die rechten Zustände in der griechischen Regierung. Bekannt sind auch die systematischen Verfehlungen an der griechischen Grenze. Ziel dieser gewaltvollen Diskriminierung ist die Abschreckung davor, in der Schweiz Asyl zu beantragen.

Die Praxis des SEM stellt eine direkte institutionelle Diskriminierung dar: Diese kommt zustande, weil in der institutionellen Politik Forderungen nach Abschiebungen höher gewichtet werden als das Einhalten der Genfer Flüchtlingskonvention. Aus vorauseilendem Gehorsam nutzt das SEM alle möglichen Handlungsspielräume gegen die Asylsuchenden und für Abschiebungen und Abschottung.

Der Kampf geht weiter: Obwohl das BVGer in seinem Entscheid die systematischen Mängel im griechischen Asylsystem anerkennt, verlangt es keinen generellen Abschiebestopp. Es betont lediglich die Notwendigkeit individueller Abklärungen im Einzelfall. Ob diese individuellen Abklärungen dem politischen Druck nach immer mehr Abschiebungen standhalten wird? Die Forderung der Gruppe #StopDublinGreece bleibt klar: keine Abschiebungen nach Griechenland. Dafür braucht es weiterhin unseren gemeinsamen Widerstand.