Sudanesische Asylsuchende und solidarische Personen protestierten heute Mittag vor dem Büro des verantwortlichen SP-Bundesrat Beat Jans in Bern. Der Grund: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) weigert sich, die Asylgesuche von Sudanes:innen zu beantworten. Dies, obwohl im Sudan seit April 2023 ein brutaler Krieg mit verheerenden Folgen für die Bevölkerung ausgebrochen ist.
Organisiert wurde die Kundgebung vom Verein sudanesische Asylsuchende in der Schweiz und vom Migrant Solidarity Network. Das Ziel des Protestes war es, das verhängte «Entscheid- und Vollzugsmoratorium» für Asylgesuche von Sudanes:innen aufzuheben.
«Hunderte von Sudanesen in der Schweiz leben in einem Zustand psychischer und sozialer Unsicherheit, in ständiger Angst um ihre Zukunft und die Zukunft ihrer Familien. Wir fordern nichts anderes als unsere grundlegenden Rechte: den Schutz und die Sicherheit, die jeder Mensch verdient.» (Verein sudanesische Asylsuchende in der Schweiz)
Um 13 Uhr wurde der Staatskanzlei ein offener Brief mit drei Forderungen an Beat Jans überreicht.
- Die sofortige Aufhebung des Bearbeitungsstopps und die zügige Behandlung der Asylanträge von Sudanes:innen.
- Schutz und Sicherheit für Sudanes:innen in der Schweiz. Die Lage im Sudan ist katastrophal. Eine Rückkehr ist unmöglich.
- Perspektive und Zukunft für Sudanes:innen in der Schweiz. Existenzen aufbauen, anstatt Ausharren.
Der Krieg ist für die Bevölkerung verheerend
Geflüchtete aus dem Sudan berichten über schlimmste Gräueltaten. Diese werden auch im Bericht der UN-Fact-Finding Mission bestätigt. SAF wie auch RSF seien für Angriffe auf Menschen, Krankenhäuser, Schulen sowie Wasser- und Stromversorgung verantwortlich. Beide Seiten hätten Vergewaltigungen, Folter, willkürliche Verhaftungen und Misshandlungen, die als Kriegsverbrechen gelten, begangen. Aufgrund des Krieges befinden sich über zwölf Millionen Sudanes:innen auf der Flucht. 0,0016% der geflüchteten Sudanes:innen haben in der Schweiz Asyl beantragt. Laut SEM war per 30. September 2024 bei 174 sudanesischen Personen ein erstinstanzliches Asylverfahren hängig. Angesichts der Lage ist auch für die Schweizerische Flüchtlingshilfe klar: Sudanes:innen müssen in der Schweiz mindestens durch eine vorläufige Aufnahme geschützt werden.
Was braucht das SEM, um endlich über die Asylgesuche zu entscheiden?
Das SEM hat am 28. Februar 2024 ein Asylmoratorium verhängt. Es kann dies tun, wenn die Situation in einem Staat «äusserst volatil und der weitere Verlauf eines Konflikts nicht absehbar» ist. Doch trifft dies heute auf den Sudan zu? Die Lage im Sudan ist eindeutig verheerend. Gegen das Entscheid- und Vollzugsmoratorium wurde bereits eine Rechtsverzögerungsbeschwerde eingereicht. Doch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) stützt das SEM im Urteil vom 24. September 2024. Das SEM dürfe sich Zeit nehmen, um die Lage zu verstehen – insbesondere bis sich der Ausgang der Friedensgespräche von Mitte August 2024 in Genf abzeichnen würde. Heute müssen diese Friedensgespräche eindeutig als gescheitert betrachtet werden. Und erneut sind Monate verstrichen.
Asyl und Schutz durch Verzögerungstaktik verweigern?
Würde das SEM das Moratorium heute aufheben, stünde den Asylsuchenden aus dem Sudan laut Gesetz (Art. 83 Abs. 4 AIG) mindestens eine vorläufige Aufnahme zu (vgl. Einschätzung der SFH). Bei betroffenen Asylsuchenden aus dem Sudan sowie beim Migrant Solidarity Network erhärtet sich der Eindruck, das SEM spiele auf Zeit. Für betroffene Asylsuchende ist das Warten auf unbestimmte Zeit und in grosser Ungewissheit psychisch stark belastend und juristisch entrechtend.
Das SEM durch Druck zur Wiederaufnahme der Arbeit bewegen!
Das Ziel der Demonstration ist es, Bewegung in die Sache zu bringen. Asylsuchende aus dem Sudan brauchen eindeutig Schutz und eine klare Perspektive.
WOZ-Artikel zur Kundgebung: “Wie lange kann man eine Lage beurteilen”, 5.12.2024: https://www.woz.ch/2449/asylpolitik/wie-lange-kann-man-eine-lage-beurteilen/!8PBHSD162XDY