Ruanda-Ausschaffungen sind unmenschlich und absurd

Heute entscheidet der Nationalrat, ob abgewiesene Eritreer*innen künftig nach Ruanda oder einen anderen Drittstaat ausgeschafft werden dürfen. Der Ständerat hat die FDP-Motion bereits gutgeheissen. Eine Minderheit von abgewiesenen Eritreer*innen direkt zu diskriminieren, verstösst gegen das Gleichheitsgebot der Verfassung. Ausschaffungen in ein Land, wo Personen nie zuvor lebten, die Sprache nicht sprechen, niemanden kennen, sind unmenschlich und absurd. Insbesondere, weil die Asylpraxis der Schweiz gegenüber Eritreer*innen generell zu kritisieren ist: Eine Rückkehr nach Eritrea ist unzumutbar. 

Eine Annahme der Motion würde schweizweit rund 300 abgewiesene Eritreer*innen treffen, die meisten von ihnen leben schon seit mehreren Jahren in der Schweiz. Aktuell sind sie in der Nothilfe blockiert. Die Schweiz bietet ihnen keine Perspektive und das eritreische Regime akzeptiert keine Abschiebungen. Eine Ausschaffung nach Ruanda wäre für sie unzumutbar. Eritreer*innen flüchteten vor einer schrecklichen Diktatur und setzten ihre Hoffnung auf ein Land, das für Demokratie und Menschenrechte bekannt ist. Stattdessen sollen sie nach Ruanda ausgeschafft werden. Ein Land, das Menschenrechte, insbesondere Meinungs-, Medien- und Versammlungsfreiheit, missachtet. 

Neben den menschenrechtlichen Problemen dieses Entscheids (Auslagerung von in einem Land gemachten Asylentscheiden in einen Drittstaat) entspricht die so angestrebte Verbindung zwischen der Schweiz und Ruanda einer kolonialen Logik. Die Schweiz lagert selbst geschaffene und selbst zu lösende Probleme ihres restriktiven Asylsystems in ein Land des Globalen Südens aus. Die Leidtragenden sind die abgewiesenen eritreischen Personen. 

Rechte Parteien – allen voran die SVP – kreieren ein falsches Narrativ

Die Verschärfungen im Umgang mit Eritreer*innen sind auf eine Hetzkampagne der SVP zurückzuführen. Seit 2015 verbreitet diese ein falsches Narrativ über Eritreer*innen und behaupten ohne Faktengrundlage es wäre zumutbar, Eritreer*innen auszuweisen. Mit Wirkung: Die Asylpraxis wurde verschärft, was von der UN-Sonderberichterstatterin auch schon kritisiert wurde. Die heute diktierte Motion der FDP ist nicht die einzige, die zeigt, dass auch bürgerliche Parteien versuchen, mit dem SVP-Rassismus gegen Eritreer*innen Schritt zu halten.

Ausschaffungen nach Eritrea sind unzumutbar

Eritrea zählt zu den schlimmsten Diktaturen der Welt. Auf dem World Press Freedom Index befindet sich das Land auf dem letzten Platz. Auf dem Global Slavery Index nimmt Eritrea nach Nordkorea den zweiten Platz ein. Betreffend Eritrea-Ausschaffungen zeigen Recherchen von Reflekt, dass Eritreer*innen, die zurückkehrten, in Eritrea gefoltert wurden und erneut flüchten mussten.

Ausschaffungen nach Eritrea sind unzumutbar. Die Strategie, Personen zuerst in einen Drittstaat auszuschaffen, der sie dann an Eritrea ausliefern soll, ist unmenschlich und absurd.

Eritreer*innen brauchen Schutz und Perspektiven und keine Ausschaffungen

Statt Ausschaffungen nach Ruanda gäbe es eine viel einfachere und nachhaltigere Alternative für alle Beteiligten: Einen geregelten Aufenthaltsstatus für die betroffenen Eritreer*innen in der Schweiz. Bereits heute sieht das Gesetz diese Möglichkeit vor, wenn die praktische Durchführbarkeit einer Ausschaffung nicht gegeben ist.
Statt Repression und Abschreckung plädieren wir dafür, dass Wege zur gesellschaftlichen und ökonomischen Teilhabe von Eritreer*innen erarbeitet werden.