Kanton Thurgau will bosnische Familie A. kaltblütig ausschaffen

Familie A. lebt seit sieben Jahren in der Schweiz. Das jüngste Kind ist hier geboren, die beiden anderen wären noch Kleinkinder als die Familie aus dem Kosovo floh. Dort erlebten sie als Teil der bosnischen Minderheit und der politischen Arbeit des Vaters und dessen Bruder Diskriminierung. Sie wurden tätlich angegriffen und ihr Haus wurde über über Monate immer wieder in der Nacht von mehreren Männern umstellt, Haus und Fahrzeug wurden beschädigt und Drohungen an die Wohnungswände gesprayt. Trotzdem will der Kanton Thurgau sie nach all den Jahren dorthin abschieben. Das Migrant Solidarity Network fordert das Bleiberecht für Familie A.

Familienportrait

Die Familie lebt mit der ständigen Angst, in den Kosovo abgeschoben zu werden. 

Die Kinder verstecken sich und gehen nicht mehr in die Schule. Die Zermürbung der Illagalisierung dauert seit 2016. Damals gab das SVP-dominierte Bundesverwaltungsgericht dem Staatssekretariat für Migration recht. Dieses hatte zuvor das Asylgesuch der Familie abgelehnt. 

Bleiberecht im Härtefall!

Obwohl die Familie nur Nothilfe erhält, ist sie gut integriert. Ihr Lebensmittelpunkt ist definitiv die Schweiz. Ihr einziges Verhältnis zum Kosovo ist die Angst vor Diskriminierung und Gewalt. Die Kinder haben keinerlei Bezug zum Kosovo. Alle sprechen Deutsch. Zwei Arbeitgeber*innen wären bereit die Eltern anzustellen, sobald sie Papiere hätten. Trotzdem verweigert ihnen der Kanton Thurgau das Bleiberecht und lehnte letzten Sommer das Härtefallgesuch der Familie ab. 

Den Behörden im Thurgau ist jedes Argument recht, um die Familie loszuwerden.

In ihrer ablehnenden Antwort auf das Härtefallgesuch zeigen sich die thurgauer Behörden extrem hart und kalt: Die Angst vor Diskriminierung als bosnische Familie im Kosovo sei nicht glaubwürdig und nicht gerechtfertigt. Die psychischen Leiden der Mutter liessen sich auch im Kosovo behandeln. Das mag sein, doch eine Zwangsausschaffung gefährdet den aktuellen Zustand massiv. Die A2 Deutschkenntnisse der traumatisierten Mutter würden für den Härtefall nicht ausreichen. Die drei integrierten Kinder im Primarschulalter seien voll anpassungsfähig. Sie gewaltvoll in ein Land abzuschieben, wo sie noch nie waren, sei daher zumutbar und verletzte das Kindswohl nicht.  Dass sowohl die angeblich mangelnde Integration der Mutter und gleichzeitig auch die hohe Integrations- und Anpassungsfähigkeit der Kinder als Rechtfertigung für die Abschiebung herangezogen werden, zeigt die unmögliche Situation, in der sich die Familie befindet. 

Wer Menschen abschieben will, wird immer Gründe dafür finden.

Die einschneidende Entscheidung gegen die Familie A. trafen Menschen am Schreibtisch, ohne die Familie getroffen zu haben. Die Behörden nehmen es kaltblütig in Kauf, die Familie in eine existenzielle Krise zu stürzen. Die Behörden treten das Kindeswohl mit Füssen und zeigen keinerlei Respekt vor der Würde traumatisierter Menschen.

Ausschaffen bevor die Regularisierungsmotion der Mittefraktion angenommen wird? 

Aussicht auf ein Bleiberecht hätte die Familie, wenn der Nationalrat endlich die Motion von Marianne Streiff-Feller behandeln und ihrer „Ausserordentlichen humanitären Aktion für Nothilfe beziehende Personen aus altrechtlichen Asylverfahren“ (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20213187) zustimmen würde. Auch vor diesem Hintergrund zeigt sich die Kälte der thurgau(n)er Behörden, die um jeden Preis noch vorher abschieben lassen wollen. 

Das Migrant Solidarity Network fordert:

  • Sofortiges Bleiberecht für Familie A. statt deren Zermürbung und Ausschaffung.
  • Rasche Annahme der Regularisierungsmotion Streiff-Feller, statt endlose Isolation im Nothilferegime.
  • Gleichberechtigung und Bewegungsfreiheit für alle, statt Diskriminierungen und Hierarchisierung zwischen Schweizer*innen, EU-Bürger*innen und Nicht-Europäer*innen