DISKRIMINIERENDE COVID-19-MASSNAHMEN AN DER GRENZE

Halil Savda wird als anerkannte geflüchtete Person die Einreise in die Schweiz verweigert, während die Grenze für EU/EFTA-Staatsangehörige offensteht.

Als Folge der Massnahmen gegen das Coronavirus in der Schweiz und in der Welt hat die Schweiz am 15.06.2020 durch eine Weisung des SEM ihre Grenzen teilweise geöffnet. Gemäss dieser Weisung (Nummer 323.7-5040/3) sind EU/EFTA- Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt.

Artikel 1.5.2 der Weisung schliesst in der Schweiz angestellte ArbeitnehmerInnen, die für Unternehmen der EU/EFTA arbeiten, nicht aus. Die Weisung enthält jedoch keine Bestimmungen für Flüchtlinge, die sich in EU/EFTA-Ländern aufhalten und gültige Pässe besitzen. Anerkannte Flüchtlinge aus EU-/EFTA-Ländern dürfen deshalb nicht in die Schweiz einreisen.

Zuletzt wurde Halil Savda, einem anerkannten Flüchtling mit Wohnsitz in Zypern, am 20.06.2020 an der Einreise in die Schweiz gehindert und kehrte am 22.06.2020 nach Zypern zurück.

Es ist klar, dass diese Verfügung, die den Flüchtlingen die Einreise in die Schweiz verbietet, im Rahmen der Massnahmen gegen das Coronavirus nicht akzeptiert werden kann. Denn es wird angedeutet, dass die Ansteckungsgefahr, statt von den Menschen allgemein, allein von den Flüchtlingen ausgeht. Wir möchten davor warnen, dass das, was angedeutet wird, nicht nur Diskriminierung ist, sondern auch als Rassismus bezeichnet werden kann.

Wir fordern die Schweiz auf, dieses Verfahren, das die Tür für EU-/EFTA-Staatsangehörige öffnet und sie für Flüchtlinge schliesst, zu ändern und die Diskriminierung zwischen den Menschen zu beenden.

VEREIN FÜR MENSCHENRECHTE SCHWEIZ VERTRETUNG

VEREIN FÜR MENSCHENRECHTE UND SOLIDARITÄT IN DER SCHWEIZ.

MIGRANT-SOLIDARITY-NETWORK

Medienkontakt: Ahmed Tamer: 0788585945

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