Demo: Ausschaffung von Arezu Eljasi stoppen

Die Ausschaffung und Vollzug muss gestoppt werden. Demo vor dem Staatssekretariat für Migration am 18. Juni 2020.


Wir fordern, dass die Ausschaffung von Arezu Eljasi gestoppt wird. 
Gemäss des Entscheids vom SEM wird Arezu Eljasi im Juli in den Iran ausgeschafft. 
Wir bitten euch dringend die Petition zu unterschreiben, damit der Vollzug gestoppt wird.

Seit fast fünf Jahren lebt Arezu Eljasi mit ihren Eltern und den drei Geschwistern in der Schweiz. In Langenthal BE besuchte die 22-Jährige das Gymi, gewann dort viele Freunde und wollte ab nächstem Herbst Maschinentechnik studieren. Nun aber scheinen sich die Pläne der jungen Kurdin zu zerschlagen: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat ihren Asylantrag kürzlich abgelehnt, per 31. Juli soll die Familie das Land verlassen. 

Der Entscheid sei ein Schock gewesen, erzählt Eljasi im Gespräch mit 20 Minuten: «Das ist, als würde man mir sagen, ich sei in zwei Monaten tot.» Der Grund für ihre grosse Angst: Eljasi und ihr Vater sind Mitglieder der oppositionellen Demokratischen Partei des iranischen Kurdistans (PDKI), die wie alle kurdischen Parteien im Iran verboten ist. Der Vater hat vor der Flucht in die Schweiz für die Peshmerga, den bewaffneten Arm der Partei, gekämpft. Arezu Eljasi hat die iranische Regierung immer wieder öffentlich kritisiert, unter anderem im Exilfernsehen.

Für die Aktivistin ist deshalb klar: Die Rückkehr in den Iran wäre ihr Todesurteil. Das sehe sogar das iranische Strafgesetz vor: «Gemäss Artikel 287 können Regimekritiker hingerichtet werden – was mit Kurden auch sehr oft geschieht», erklärt Eljasi. Dies bestätigt die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (siehe Box). 

Während männliche Dissidenten darauf hoffen könnten, «nur» getötet zu werden, müssten Frauen mit Schlimmerem rechnen, so Eljasi: «Sie werden vergewaltigt, gefoltert – und am Ende vielleicht getötet.» Seit sie eine Online-Petition gegen ihre Ausweisung lanciert hat und ihre Identität bekannt ist, erhalte sie auf Social Media täglich Todesdrohungen von Regime- und Scharia-Anhängern. 

Diese hat auch Eljasis Seelsorgerin Sybille Knieper zu Gesicht bekommen. «Da wird einem nur schon vom Lesen schlecht», sagt die Pfarrerin, die Eljasi und ihre Familie über das Flüchtlingscafé der Kirchgemeinde Oberbipp kennen lernte. In den Nachrichten sei von Ficken, Vergewaltigen und der Hinrichtung der ganzen Familie die Rede. Den Entscheid des SEM kritisiert Knieper scharf: «Wir haben ein Asylgesetz, das Menschen in Not Schutz garantieren soll. Stattdessen sollen Arezu und ihre Familie Tod und Folter ausgeliefert werden – das ist eine Katastrophe.» Sie fordert vom SEM, dass dieses den Asylantrag in Anbetracht der jüngsten Todesdrohungen nochmals überprüfe. 

Neuer Asylantrag möglich

Laut dem SEM ist es abgewiesenen Asylsuchenden jederzeit möglich, nach einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren ein neues Asylgesuch zu stellen, wenn sich neue Geschehnisse wie zum Beispiel Todesdrohungen zugetragen haben. «Das SEM prüft dann diese neuen Ereignisse, Indizien oder Beweismittel», sagt Sprecher Lukas Rieder.

Eine Wegweisung in den Iran erachtet das SEM grundsätzlich als zulässig, zumutbar und möglich. Jedoch würden in jedem Einzelfall die Gründe geprüft, die eine asylsuchende Person gegen einen Wegweisungsvollzug geltend mache. Dabei werde auch angeschaut, ob allfällige politische Aktivitäten «zu einer flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgung im Heimatland führen» könnten, so Rieder. Er fügt an: «Nicht wegen jeder politischen Betätigung droht bei der Rückkehr in den Iran eine staatliche Verfolgung.»

Darauf will es Arezu Eljasi aber nicht ankommen lassen: Sie kämpft weiter für einen Verbleib in der Schweiz. Mit ihrer Online-Petition hat sie bereits über 4000 Unterschriften gesammelt. Gemeinsam mit ihrer Freundin Sybille Knieper hat sie einen Anwalt sowie diverse Anlaufstellen konsultiert. Und wenn man letztlich doch scheitert? Knieper: «Ich glaube nicht, dass die Familie das überleben würde.»

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